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Kontakt & Termin
Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.
Weitere Informationen
Kostenrückerstattung
Verschiedene private Krankenzusatzversicherungen bieten die Vergütung des Honorars für Bioresonanz in Höhe von ca. 80 % an. Die österreichischen Krankenkassen erstatten noch keine Behandlungskosten für Bioresonanz.
Die Behandlungskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) geltend gemacht werden.
Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen bitten wir um rechtzeitige Stornierung. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des aktuell gültigen, leistungsabhängigen Standardpreises fällig. Wird ein Ersatztermin vereinbart, erstatten wir 50 % der zuvor berechneten Ausfallgebühr.